Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Knurpsel« (6. Juli 2012, 18:08)
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Copen-Modell (1): 660 ccm (Rechtslenker/RHD)
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Zitat
In Abhängigkeit vom Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt.
Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist und beide Scheinwerfer parallel verstellt.
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Scooty« (6. Juli 2012, 18:58)
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Zitat
Original von Knurpsel
... alles ein Missverständnis. Ich wollte nur die Felgen eintargen lassen und hab mich schon gewundert was der gute Mann alles prüft. Erst am Schluß als er sah, dass ich noch ein Jahr TÜV habe, hat er auch Zweifel bekommen, na da hab ichs durchgezogen, jetzt ist für 2 Jahre Ruhe.
Zitat
Original von Scooty
Null Ahnung kombiniert mit lebhafter Fantasie!
Zitat
Original von Scooty
Und da wir ja ziemlich "hart" unterwegs sind, gibt's bei uns wohl keine.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »copen83« (6. Juli 2012, 20:54)
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Zitat
Original von Joachim
Ja, bei DIR nicht... Seufz...
Du bist ja nur so ein schmales Kerlchen...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »copen83« (6. Juli 2012, 21:22)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ex-XR« (6. Juli 2012, 23:24)
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Original von Angie
Würde beim nächsten TÜV-Termin einfach zum Dai-AH-TÜV fahren, dann gibt es auch keine Probleme.