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Haudegen
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Land: Deutschland
Copen-Modell (1): 1.3 l (Linkslenker/LHD)
Copen-Modell (2): (noch) keinen / none (yet)
Zitat
Original von old-b
Hallo allerseits,
letzte Woche bekam ich einen Brief der Kreisverwaltung in dem stand, das in einer Verkehrskontrolle aufgefallen sei, das ich mein Fahrzeug mit einem nicht zulässigen Kennzeichen betreibe. Mit Datum und Uhrzeit.
Mein Fahrzeug war zur angegeben Zeit keinesfalls an dem angegebenen Ort.
Ich müsse das Fahrzeug unverzüglich bei der Zulassungsstelle vorführen, oder es sofort außer Betrieb setzen (abmelden).
Fakt ist, es gibt ein neues Gesetz, wonach es keinerlei Ausnahmegenemigungen mehr gibt, weil ich mit meinem kleinen Kennzeichen Vorteile in Radarfallen habe. Ein kleines Kennzeichen ist schwerer zu lesen.
Da aber kein normales Kennzeichen beim Copen passt, bekam ich eine Ausnahmegenemigung für ein Kennzeichen mit Engschrift und alles auf Staatskosten. Das kleine Kennzeichen wurde vor fast 4 Jahren vom Oberchef erteilt und gestempelt.
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Foren-As
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Copen-Modell (2): (noch) keinen / none (yet)
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Copen-Modell (1): 660 ccm (Rechtslenker/RHD)
Copen-Modell (2): (noch) keinen / none (yet)
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Land: Deutschland
Copen-Modell (1): 660 ccm (Rechtslenker/RHD)
Copen-Modell (2): (noch) keinen / none (yet)
Zitat
Original von old-b
Zitat
Original von copen83
Kannst du mal bitte das neue Gesetz posten oder verlinken.
Grüße
Liegt bei dem netten Herrn vom Amt!
Gruß Heiko
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Haudegen
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Copen-Modell (1): (noch) keinen / none (yet)
Copen-Modell (2): (noch) keinen / none (yet)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »André« (7. August 2010, 16:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »3-1-3« (8. August 2010, 23:14)
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Administrator
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Copen-Modell (1): 660 ccm (Rechtslenker/RHD)
Copen-Modell (2): 1.3 l (Rechtslenker/RHD)
Zitat
Original von schnuffi
...dass es eine neue Verordnung gibt die eher kleinere Kennzeichen zulässt...
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